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Lobbyarbeit


Lobbyarbeit

Die Beeinflußung politischer Entscheidungen durch Vertreter der Wirtschaft oder sonstiger Interessensverbände muß aufgezeigt und öffentlich gemacht werden. Tätigkeiten oder Beschäftigungen von Lobbyisten im Rahmen eines parlamentarischen Gremiums (Beratungsausschuss etc.) unterliegen der Zustimmung des Parlaments und sind ebenfalls öffentlich zu machen.


Diskussionen

  • gilt eigentlich für alle parlamentarische Instanzen...

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  10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.