Lobbyarbeit
Lobbyarbeit
Die Beeinflußung politischer Entscheidungen durch Vertreter der Wirtschaft oder sonstiger Interessensverbände muß aufgezeigt und öffentlich gemacht werden. Tätigkeiten oder Beschäftigungen von Lobbyisten im Rahmen eines parlamentarischen Gremiums (Beratungsausschuss etc.) unterliegen der Zustimmung des Parlaments und sind ebenfalls öffentlich zu machen.
weka
gilt eigentlich für alle parlamentarische Instanzen...